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Regelungen zu Abwesenheiten

Jana Gläser • 6. Januar 2022

Regelungen zu Abwesenheiten

Sehr geehrte Eltern,


hiermit möchten wir Sie darüber informieren, wie grundsätzlich bei Abwesenheiten Ihrer Kinder zu verfahren ist.


Grundlegende Regelungen zu Abwesenheiten / Krankheiten:

 

-      bei Krankheit ist ein Fernbleiben der Schule bis 5 Tage ohne ärztliches Attest möglich

-      ab dem 6. Tag ist immer ein ärztliches Attest vorzuweisen

 

Freistellungen sind schriftlich zu beantragen!


Mit freundlichen Grüßen


Jana Gläser

- Schulleitung -

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