Schulbibliothek

Medienzimmer mit Bibliothek

Öffnungszeiten


Dienstag

2. Pause (11.35 Uhr – 12.00 Uhr)


Donnerstag

1. Pause (9.30 Uhr – 10.00 Uhr)

Anmeldung


Die Anmeldung und Beantragung des Bibliotheksausweises erfolgt über den Klassenlehrer.

Benutzerordnung

1. Sinn und Zweck

Die Bibliothek steht Schüler*innen und Lehrer*innen zur Verfügung. Sie bietet Zugriff auf einen großen Bestand an Büchern, Zeitschriften, CD´s und Spielen zur Ausleihe und zum Präsenzgebrauch. Auch wer einen Rückzugsort zum Ausruhen und Regenerieren sucht, ist willkommen. Außerdem wird die Bibliothek/Medienzimmer in der Unterrichtzeit mit genutzt. 

Der Aufenthalt in der Bibliothek erfordert größtmögliche Rücksichtnahme untereinander und gegenüber der Ausstattung. 


2. Berechtigte Personen

Alle Schüler*innen und Lehrer*innen, die im Besitz eines gültigen Bibliotheksausweises sind, dürfen die Bibliothek benutzen. Der Ausweis muss bei Ausleihe immer vorgezeigt werden. Bei Verlust des Ausweises werden 0,50€ für einen neuen Ausweis berechnet. 


3. Umgang mit Medien-Ausleihverfahren

Die Medien sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Ausgeliehene Medien müssen in ordentlichem Zustand und fristgerecht zurückgeben werden. Die Ausleihdauer für Bücher beträgt zwei Wochen. Wer die Leihfrist überschreitet, muss je nach Dauer und Überziehung Gebühren bezahlen. Die Versäumnisgebühr pro Öffnungstag und Medieneinheit beträgt 0,50€. Bei Verlust wird die anteilsmäßige Summe wie bei Schulbüchern verlangt. Mit den Gebühreneinnahmen werden am Jahresende neue Bücher gekauft. 


4. Verhalten

Die Bibliothek ist als Ruhezone ausgewiesen. Herumtoben und laute Gespräche sind untersagt. Auf andere Benutzer ist besondere Rücksicht zu nehmen. 

Die Relax-Couch ist kein Klettergerät. Zudem darf Leseteppich und Couch nur ohne Schuhe benutzt werden. Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht erlaubt. Die Tafel darf nur von Lehrer*innen benutzt werden. 

Wer in der Bibliothek arbeiten möchte, kann selbstverständlich seine benötigten Arbeitsmaterialien mit an den Arbeitsplatz nehmen. 


5. Ausschluss von der Benutzung

Schüler*innen, die wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können zeitweise oder dauernd von der weiteren Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. 


Die Bibliotheksordnung tritt am 31.08.2020 in Kraft.

Leitung

Frau Adler

Share by: